Rechte & Pflichten
Ich versuche hier kurz meinen Umgang mit dem “Recht am eigenen Bild” (§ 78 UrhG) und den Teilen des Urheberrechtsgesetztes, die das Model betrifft, dazulegen.
Inhaltsverzeichnis
Bitte beachte, dass dieser Artikel eine starke Verkürzung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes betrifft und eher zu Informationszwecken dienen soll und keine Rechtsgültigkeit hat. Der jeweils aktuelle Rechtstext, der in Österreich gültig ist, ist im RIS zu finden.
Pflichten des Fotografen
Vom Recht am eigenen Bild hast du bestimmt schon gehört. Es schützt dich davor, dass Bilder von dir veröffentlicht werden dürfen. Dieser Teil des Urheberrechtsgesetzes schützt dich aber nicht, falls du eine Person öffentlichen Interesses bist oder nimmst an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmst.
Da wir uns bei einem Fotoshooting treffe, um Fotos zu machen, gehe ich davon aus, dass du grundsätzlich damit einverstanden bist, dass Fotos von dir entstehen - wobei du hier nicht Hauptfokus sein darfst. Auch gehe ich davon aus, dass ich - auch weil die Fotos für dich kostenlos sind - die Fotos veröffentlichen darf.
Eine Veröffentlichung aller Fotos ist jedoch kein Muss bei einem Fotoshooting bei mir. Falls du dies nicht möchtest, habe ich ein Ampelsystem, mit der ich die Veröffentlichung steuern kann. Das Ampelsystem ist wie folgt:
- Grün: Implizit, erlaubt mir die Veröffentlichung mit Namensnennung
- Gelb: Das Bild hat das Wort “Gelb” im Namen. Das Bild kann anonym veröffentlicht werden
- Rot: Das Bild hat das Wort “Rot” im Namen. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet
Beispiele für öffentliche Veranstaltungen
Gehe am besten davon aus, dass die Veranstaltung, die du besuchst, eine öffentliche Veranstaltung ist. Keine öffentliche Veranstaltung sind:
- Veranstaltungen mit einer Gästeliste
- private Feiern
Wenn du eine “Person des relativen Zeitgeschehens” bist, also Spieler bei einem Spiel oder Teilnehmer einer Demonstration darf ich auch Bilder ohne deine Einwilligung von dir erstellen, wobei du im Fokus bist. Das kann man auch auf feiernde Fans erweitert werden.
Ich darf ohne Zustimmung von dir kein Foto veröffentlichen. Bei der Bildauswahl hast du die Möglichkeit Bilder von der Veröffentlichung auszunehmen - an diese Klassifizierung musst auch du dich halten. Wenn du Teil einer öffentlichen Veranstaltung bist, dann brauche ich meistens nicht deine Zustimmung, um ein Foto von dir zu veröffentlichen.
Pflichten bei Veröffentlichung
Ich, als Bediener der Kamera, bin Urheber der erstellten Bilder. Als Urheber habe ich bestimmte Rechte, die ich weder abtreten kann noch einschränken möchte. Diese sind
Bitte beachte, dass eine Veröffentlichung der Bilder durch Dritte nur erlaubt ist, wenn die hier genannten Punkte zutreffen:
- Bei einer öffentlichen Veranstaltung, wenn das relative Zeitgeschehen dokumentiert wurde
- Bei einem Fotoshooting, wenn du die Fotos selbst veröffentlichst oder einem Dritten die Genehmigung dafür gibst.
Namensnennung
Wenn du meine Bilder verwendest, ist es Pflicht mich als Urheber zu nennen. Das als nächstes aufgeführte Beispiele dienen der Illustration, passe das an die Gegebenheiten der Plattform an. Bitte beachte, dass dieser Hinweis in der Nähe des Bildes stehen muss.
- Foto: Florian Reisinger / reisinger.pictures
- Titelbild: @reisinger.pictures (z.B. auf Instagram)
- Cover (Zuschnitt): Florian Reisinger / reisinger.pictures
Veränderung
Es ist dir nicht erlaubt, meine Bilder zu verändern. Die einzige Ausnahme ist ein technisch bedingter Zuschnitt durch die technisch bedingten Einschränkungen der unten aufgeführten Veröffentlichungsplattformen bzw. Verwendungszwecke:
- Instagram: Dadurch, dass die meisten meiner Bilder, die im Hochformat erstellt, werden zu hoch für Instagram sind, ist hier ein Zuschnitt / auffüllen des Randes erlaubt
- Cover für Videos (Reels): Videos bzw. Reels sind meistens im 9:16 bzw. 16:9 Format. Hier ist ein Zuschnitt auf das Videoformat erlaubt
- Journalistische Medien: Im journalistischen Kontext sind layoutbedingte Zuschnitte erlaubt. Hier ist dennoch auf den Zuschnitt hinzuweisen
Eine Bildmontage (Verschmelzung mehrerer Bilder / Grafiken zu einem Bild) ist nicht gestattet. Eine Collage (die Bilder stehen einzeln für sich mit eventueller Verzierung) mehrerer Bilder ist aber erlaubt.
Nutzung
Du hast die nicht exklusiven kommerziellen Nutzungsrechte an den Bildern, die du erhältst. Das bedeutet, dass du sie sowohl als Privatperson als auch für deinen Beruf verwenden kannst, wenn du dich an die anderen Punkte hältst.
Falls du selbst ein Bild veröffentlichst, dass du bei der Auswahl als Gelb oder Rot markiert hast, so ist auch mir eine Veröffentlichung wie bei Grün erlaubt.
Du darfst die Fotos mit Namensnennung (siehe auch Beispiele) veröffentlichen, die aus dem Shooting entstanden sind. Beachte bitte, dass du nur die Fotos veröffentlichen darfst, die ich auch mit Namensnennung veröffentlichen darf.
Die Bilder dürfen, wenn du keine explizite Erlaubnis dafür hast, nicht bearbeitet oder in Bildmontagen verwendet werden.