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reisinger.pictures | Florian Reisinger

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fotoshootings

Veröffentlicht am

Zusammenfassung

Hier kannst du eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der AGBs lesen, die vollständigen AGBs sind bindend.

Deine Rechte

  • Du erhältst eine Auswahl final bearbeiteter, hochauflösender Bilder
  • Du darfst diese Bilder für alle privaten und kommerziellen Zwecke nutzen
  • Die Nutzung auf deinen persönlichen Social-Media-Profilen ist ausdrücklich erlaubt
  • Bei Aktaufnahmen hast du ein Veto-Recht
  • Auf Wunsch wird dein Name bei Akt-Veröffentlichungen anonymisiert

Deine Pflichten

  • Du musst bei jeder Veröffentlichung den Fotografen nennen
  • Du darfst die Bilder nicht ohne Zustimmung verändern
  • Termine sind verbindlich (Absagefrist: 48h)
  • Bei Aktaufnahmen musst du deine Volljährigkeit nachweisen
  • Bei Studio-Shootings ist eine Pauschale von 20€ fällig

Rechte des Fotografen

  • Behält alle Urheberrechte an den Bildern
  • Hat die künstlerische Gestaltungsfreiheit
  • Darf Bilder (außer bei Veto) für sein Portfolio und kommerzielle Zwecke nutzen
  • Darf ein Shooting bei Vertragsbruch abbrechen
  • Erhält das Veröffentlichungsrecht für jedes Bild, das du selbst veröffentlichst

Pflichten des Fotografen

  • Muss Bilder spätestens 3 Wochen nach Auswahl liefern
  • Muss Bilder in hoher Auflösung bereitstellen
  • Muss das Veto-Recht bei Aktaufnahmen respektieren
  • Muss die Datenschutzbestimmungen einhalten
  • Muss die Galerie für Aktaufnahmen mit Passwort schützen

Spezialfälle & wichtige Regeln

Regeln für Aktaufnahmen
  • Altersnachweis: Vor dem Shooting musst du deine Volljährigkeit (18+) mit einem amtlichen Lichtbildausweis belegen
  • Veto-Recht: Bei der gemeinsamen Bildauswahl kannst du festlegen, welche Bilder nicht vom Fotografen veröffentlicht werden dürfen
  • Anonymisierung: Dein Name bei Veröffentlichungen auf Wunsch anonymisiert
Stornierung & Absagen
  • Frist: Eine Absage muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei kurzfristigerer Absage behält sich der Fotograf vor, keine weiteren Shootings mit dir zu vereinbaren.

  • Studiopauschale: Bei Absage wird die bezahlte Pauschale zu einer Gutschrift für einen Ersatztermin (innerhalb von 6 Monaten).

Abbruch eines Shootings

Der Fotograf kann ein Shooting jederzeit aus wichtigen Gründen (z.B. respektloses Verhalten, No-Show) abbrechen. Du hast dann keinen Anspruch auf Bilder oder Rückzahlung einer Pauschale.

1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Fotografen Florian Reisinger (nachfolgend „Fotograf“) und dem Model abgeschlossenen Verträge über Fotoshootings.
  2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte

  1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) an den Lichtbildern stehen dem Fotografen zu.
  2. Nutzungsrechte des Models: Das Model erwirbt eine einfache, nicht-exklusive, zeitlich und örtlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung für die final bearbeiteten Lichtbilder für alle privaten und kommerziellen Zwecke. Dies schließt die Nutzung auf persönlichen Social-Media-Profilen ausdrücklich mit ein.
  3. Nutzungsrechte des Fotografen: Die Nutzungsrechte des Fotografen sind in Punkt 7 (Verwendung der Bilder durch den Fotografen) geregelt.
  4. Namensnennung (Credit): Das Model ist bei jeder Veröffentlichung der Bilder verpflichtet, den Fotografen als Urheber klar und deutlich zu benennen. Die Kennzeichnung hat wie folgt zu erfolgen:
    • Auf Webseiten oder in Druckwerken: © reisinger.pictures / Florian Reisinger
    • Auf Social-Media-Plattformen: Durch eine aktive Verlinkung des Profils des Fotografen direkt im Bild und / oder im Beschreibungstext.
  5. Jede technische oder inhaltliche Veränderung der Lichtbilder durch das Model bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Ausgenommen hiervon sind notwendige Zuschnitte, die durch die Formatvorgaben von Social-Media-Plattformen bedingt sind.
  6. Im Fall einer Veröffentlichung in einem Printmedium sind dem Fotografen zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden.

3. Leistung, Bildauswahl und Lieferung

  1. Die künstlerische und technische Gestaltung der Lichtbilder obliegt allein dem Fotografen. Wünsche und Ideen des Models werden gerne berücksichtigt, die finale Entscheidung über die Bildgestaltung trifft jedoch der Fotograf, um seinen künstlerischen Stil zu wahren.
  2. Das Model hat keinen Anspruch auf die Herausgabe aller während des Shootings erstellten Bilddateien. Es wird ausschließlich eine
  3. Auswahl der Bilder bearbeitet und zur Verfügung gestellt. Die Herausgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
  4. Die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder erfolgt nach dem Shooting gemeinsam durch Fotograf und Model im Rahmen eines Online-Meetings.
  5. Die Lieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt spätestens drei (3) Wochen nach der gemeinsamen Fotoauswahl. Die Bilder werden im hochauflösenden JPEG-Format über eine Online-Galerie zum Download bereitgestellt. Bei Aktaufnahmen ist diese Galerie passwortgeschützt.

4. Besondere Bestimmungen für Aktaufnahmen

  1. Altersnachweis: Für Fotoshootings im Bereich Akt ist das Model verpflichtet, vor Beginn des Shootings seine Volljährigkeit (vollendetes 1## 8. Lebensjahr) durch Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass) nachzuweisen. Der Fotograf ist berechtigt, eine Kopie oder ein Foto des Ausweises zum Zwecke des Nachweises anzufertigen und getrennt zu archivieren.

  2. Veto-Recht bei Veröffentlichung: Das Model hat das Recht, während der gemeinsamen Bildauswahl bestimmte Bilder von der Veröffentlichung durch den Fotografen auszuschließen. Diese werden im Auswahlprozess eindeutig (z.B. durch eine rote Markierung) gekennzeichnet und vom Fotografen nicht veröffentlicht.

  3. Anonymisierung: Bei der Veröffentlichung von Aktaufnahmen wird der Name des Models auf Wunsch anonymisiert oder nur mit einem Initial (z.B. “Frau M.”) genannt.

5. Haftung

  1. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel auch immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Die Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Model nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen oder für Drittkosten.

6. Terminvereinbarung, Stornierung und vorzeitige Auflösung

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung muss so früh wie möglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor dem Termin, mitgeteilt werden. Bei einer Absage durch das Model innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin behält sich der Fotograf das Recht vor, keine weiteren Shootings mit dem Model zu vereinbaren.

  2. Regelung für Studio-Shootings: Wurde die Aufwandsentschädigung (gemäß Punkt ## 7.2) bereits überwiesen und der Termin wird vom Model abgesagt, erfolgt keine Rückerstattung. Der Betrag wird als Gutschrift für einen Ersatztermin verwendet, der innerhalb von 6 Monaten wahrgenommen werden muss.

  3. Der Fotograf ist berechtigt, das Shooting jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung abzubrechen oder zu beenden. Das Model hat in diesem Fall keinerlei Ansprüche auf Bilder oder die Rückerstattung bereits bezahlter Pauschalen. Der Fotograf behält sich zudem das Recht vor, keine weiteren Shootings mit dem Model zu vereinbaren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    • das Model nicht zum vereinbarten Termin erscheint (No-Show).

    • das Model den für Aktaufnahmen erforderlichen Altersnachweis nicht erbringen kann oder will.

    • das Model sich während des Shootings unangemessen, respektlos oder belästigend verhält.

    • das Model sichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

    • die am Set vorgefundenen Bedingungen unzumutbar sind oder eine Gefahr für Personen oder Ausrüstung darstellen.

    • das Model versucht, den vereinbarten Shooting-Umfang (Scope) eigenmächtig und ohne Zustimmung wesentlich zu verändern.

7. Verwendung der Bilder durch den Fotografen

  1. Das Model erteilt dem Fotografen das ausdrückliche, unwiderrufliche, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die im Rahmen des Shootings entstandenen Lichtbilder für die Eigenpräsentation und zu kommerziellen Zwecken unentgeltlich zu nutzen.

  2. Diese Nutzung umfasst insbesondere die Veröffentlichung im Portfolio auf der Webseite (reisinger.pictures), auf Social-Media-Kanälen, in Printmedien, bei Wettbewerben und Ausstellungen sowie den Verkauf der Bilder.

  3. Ausnahme bei Aktaufnahmen: Gemäß Punkt ## 4.2 können vom Model bestimmte Bilder von dieser Nutzung ausgeschlossen werden.

  4. Gegenseitige Veröffentlichung: Ungeachtet des Veto-Rechts gemäß Punkt ## 4.2 erteilt das Model dem Fotografen automatisch das Veröffentlichungsrecht für jedes Bild, das das Model selbst veröffentlicht.

  5. Das Model erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB, sofern die Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt.

8. Datenschutz

  1. Das Model nimmt folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis.
  2. Verantwortlicher: Florian Reisinger, Robert-Stolz-Straße 8, 4020 Linz, Österreich.
  3. Zweck der Datenverarbeitung: Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausführung des Vertrages (Kommunikation, Durchführung des Shootings, Bildlieferung) und zur Ausübung der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte zu Werbezwecken.
  4. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen: Name, Kontaktdaten, Bilddaten sowie bei Aktaufnahmen Daten aus dem Lichtbildausweis zum Zwecke des Altersnachweises. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Vertrages (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO), zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO) und aufgrund des berechtigten Interesses an der Eigenwerbung (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
  5. Speicherdauer und Recht auf Löschung: Personenbezogene Daten werden so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere zur Ausübung der unbefristeten Nutzungsrechte durch den Fotografen, erforderlich ist. Einem Antrag auf Löschung von Bilddaten kann widersprochen werden, solange die Speicherung zur Wahrnehmung der vertraglichen Rechte (Werbenutzung) notwendig ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
  6. Rechte des Models: Dem Model stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Anfragen hierzu können an die unter Ziffer 9.2 genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde.